aus dem Rathaus

Vollsperrung der Ludwigstraße im Teilstück zwischen der Einmündung Altriper Straße und der Einmündung Akazienstraße / Schulstraße
Die Verbandsgemeindeverwaltung weist daraufhin, dass, wegen einer Erneuerung der Wasserleitung im Rahmen der Sanierung der Ludwigstraße, die Ludwigstraße im Teilstück zwischen der Einmündung Altriper Straße und der Einmündung Akazienstraße / Schulstraße ab Donnerstag, 19. April 2012, voll gesperrt werden muss. Die Vollsperrung umfasst auch die Einmündung Altriper Straße. Aufgrund dieser Baumaßnahme ist die Ludwigstraße in Fahrtrichtung Norden nur bis zur Breiten Straße befahrbar. Nach der Einmündung Breiten Straße können die Verkehrsteilnehmer lediglich noch in die Akazienstraße und in die Schulstraße abbiegen.
Durch diese Vollsperrung sind auch die einmündenden Seitenstraßen (Altriper Straße, Schwanenplatz, Karlstraße und Gewerbegasse) betroffen. Die Altriper Straße wird an der Einmündung Beethovenstraße, an der Einmündung Grabengasse und an der Einmündung Schillerstraße, alle anderen Seitenstraßen (Karlstraße und Gewerbegasse) werden ab der Einmündung Beethovenstraße als Sackgasse ausgeschildert sein. Von der Kirchenstraße ist in Fahrtrichtung Altriper Straße das Abbiegen nur noch in Fahrtrichtung Altrip möglich.
Die bisherige Vollsperrung in der Ludwigstraße im Teilstück zwischen der Einmündung Schillerstraße / Neuhofener Straße und der Einmündung Altriper Straße wird aufgehoben, so dass in diesem Bereich die Zu- und Abfahrt wieder möglich ist. Die Ludwigstraße wird ab der Einmündung Schillerstraße / Neuhofener Straße als Sackgasse ausgeschildert sein. Die bestehende Einbahnstraßenregelung wird aufgehoben und mit der oben genannten Vollsperrung ersetzt.
Die Umleitung nach Speyer von Altrip kommend erfolgt über die Neuhofener Straße, Rehhütter Straße, Goethestraße, Schifferstadter Straße und die Albert-Einstein-Allee. Die Umleitung nach Altrip erfolgt ab dem Kreisverkehr (Tankstelle) über die Albert-Einstein-Alle, die Schifferstadter Straße, die Goethestraße, die Rehhütter Straße und im weiteren Verlauf über die neue Ortsrandstraße (Ludwigshafener Straße). Für die Dauer der Bauzeit wird deshalb das bestehende Verbot für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t in der Schillerstraße aufgehoben bleiben.
Die Linienbusse werden über die Goethestraße umgeleitet, so dass die Haltestelle am Schwanenplatz nicht angefahren werden kann. Es wird dafür eine Behelfshaltestelle in der Goethestraße, Höhe evangelische Kirche, eingerichtet. Die Haltestelle Rathaus wird in Richtung Süden (Tankstelle), Höhe Ludwigstraße 96 und gegenüber verlegt.
Müllabholung:
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft hat die Gemeinde gebeten die Anwohner in diesem Teilstück sowie der Lutzenstraße darüber zu informieren, dass die Müllbehälter in die noch befahrbaren Straßenabschnitte gestellt werden müssen. Nur so kann eine Abholung garantiert werden.
Ausbau der Ludwigstraße - Kanalbauarbeiten
Die Verbandsgemeindeverwaltung weist daraufhin, dass die Schlatter Bau GmbH im Auftrag der Verbandsgemeindeverwaltung mit der Erneuerung Kanalhausanschlüsse im Bereich der Ludwigstraße beauftragt ist. Im Bereich der zwischen der Einmündung Kanalstraße und der Einmündung Grabengasse wird mit der Erneuerung des dortigen Hausanschlusses am Montag, 14. Mai 2012 begonnen. Dazu wird die Ludwigstraße in diesem Bereich halbseitig gesperrt. Die Verkehrsregelung erfolgt über eine Lichtsignalanlage (Ampel). Die Arbeiten dauern bis ca. Anfang Juni.
Die Verbandsgemeindeverwaltung bittet um Beachtung und Verständnis für die getroffenen Maßnahmen. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Lehmann, Telefon: 06236/4182-20, E-Mail: m.lehmann@waldsee.de oder Herr Weigl, Telefon: 06236/4182-26, E-Mail: t.weigl@waldsee.de jederzeit gerne zur Verfügung.
Ausbau der Ludwigstraße - Erneuerung der Gasleitung
Halbseitige Sperrung in drei Bauabschnitten der Neuhofener Straße und Ludwigstraße
Die Verbandsgemeindeverwaltung weist daraufhin, dass die PEKA GmbH im Auftrag der Thüga mit der Erneuerung der Gasleitung im Bereich der Ludwigstraße ab Ortseingang Otterstadt bis zur Einmündung Neuhofener Straße / Partnerschaftsplatz beauftragt ist. Die Arbeiten zwischen der Einmündung Otterstadt und der Einmündung Johannesstraße sind bereits abgeschlossen. Um eine Überschneidung der Bauabschnitte mit der Firma Nutz, welche im Auftrag der Wasserversorgung die Wasserleitung erneuert, zu vermeiden, werden die Bauabschnitte zur Erneuer der Gasleitung wie folgt geändert:
- Bauabschnitt: Einmündung Neuhofener Straße/Partnerschaftsplatz bis Einmündung Ludwigstraße
- Bauabschnitt: Einmündung Neuhofener Straße/Schillerstraße bis Einmündung Altriper Straße
- Bauabschnitt: Einmündung Altriper Straße bis Einmündung Akazienstraße/Schulstraße/Breite Straße
Den genauen Zeitplan der verschiedenen Bauabschnitte können Sie dem Amtsblatt bzw. unserer Homepage entnehmen.
Die Arbeiten an der Gasleitung im ersten Bauabschnitt beginnen ab Donnerstag, 26. April 2012 im Bereich der Wachtelgasse und enden an der Einmündung Ludwigstraße/Schillerstraße. Da ein Teil der Gasleitung ab der Wachtelgasse jedoch im Gehweg verläuft, ist eine halbseitige Sperrung mit Lichtsignalanlage (Ampel) erst in Höhe der Konditorei Christmann notwendig. Die Wachtelgasse und die Akazienstraße werden an der Einmündung Neuhofener Straße voll gesperrt sein.
Die Wachtelgasse ist ab der Einmündung Heinestraße und die Akazienstraße ab der Einmündung Lutzenstraße als Sackgasse ausgeschildert. In der Akazienstraße wird die Einbahnstraßenregelung im Teilstück zwischen der Einmündung Lutzenstraße und der Einmündung Neuhofener Straße aufgehoben, so dass die Zu- und Abfahrt der dortigen Anwohner über die Lutzenstraße gewährleistet werden kann.
Im zweiten Bauabschnitt (Einmündung Neuhofener Straße/Schillerstraße bis zur Einmündung Altriper Straße) sowie im dritten Bauabschnitt (Einmündung Altriper Straße bis Einmündung Akazienstraße/Schulstraße/BreiteStraße) wird die Ludwigstraße halbseitig gesperrt sein. Der Verkehr wird über eine Lichtsignalanlage (Ampel) geregelt. Die einmündenden Seitenstraße (Lutzenstraße, Altriper Straße, Schwanenplatz, Karlstraße, Akazienstraße/Schulstraße, Gewerbegasse, Breite Straße) werden an der Einmündung Ludwigstraße voll gesperrt und als Sackgasse ausgeschildert sein.
Aufgrund der halbseitigen Sperrung im zweiten Bauabschnitt (Einmündung Neuhofener Straße/Schillerstraße bis zur Einmündung Altriper Straße) muss in der Akazienstraße jeweils Mittwochs und Freitags in der Zeit von 06.00 Uhr - 13.00 Uhr beidseitig ein absolutes Halteverbot angeordnet werden. Gleiches gilt für die Dauer der Bauzeit des zweiten Bauabschnittes in der Lutzenstraße. Die Maßnahme ist notwendig, um den Zulieferungsverkehr zu der Firma Getränke Keller zu gewährleisten.
Die Verbandsgemeindeverwaltung bittet um Beachtung und Verständnis für die getroffenen Maßnahmen. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Lehmann, Telefon: 06236/4182-20, E-Mail: m.lehmann@waldsee.de oder Herr Weigl, Telefon: 06236/4182-26, E-Mail: t.weigl@waldsee.de jederzeit gerne zur Verfügung.
Umstellung der Schmutzwassergebühren ab dem Kalenderjahr 2012
Die Verbandsgemeindewerke Abwasserbeseitigung werden für das Kalenderjahr 2012 die Kanalbenutzungsgebühren auf ein neues Abrechnungs- bzw. Bescheidsystem umstellen. Dies betrifft im Wesentlichen die Ermittlung die Gebühren für das Schmutzwasser. Das Ablesen der Wasserstände Anfang Oktober und Anfang Januar entfällt.
Die Grundlage der Schmutzwassergebühren bildet der durch den Zweckverband für Wasserversorgung in Schifferstadt einheitlich festgestellte Wasserverbrauch. Die Ablesung wird einmal jährlich im November vorgenommen.
Die Wasserverbrauchsdaten werden den Verbandsgemeindewerken zur Verfügung gestellt, welche künftig als Abrechnungsgrundlagen für das betreffende Jahr dienen.
Die Schmutzwassergebühren errechnen sich dann wie folgt: Jahresfrischwasserverbrauch ./. 10%.
Dieser wird für das betreffende Jahr als Vorausleistung festgesetzt und im darauffolgenden Jahr endgültig abgerechnet.
Besonderheit: Einen Abzug > 10 % (z. B. extrem starke Gartenbewässerung) ist nur dann möglich, wenn dies über eine Zwischenuhr nachgewiesen werden kann. Die Installation der zusätzlichen Wasseruhr ist durch einen zugelassen Fachbetrieb ausführen und bestätigen zu lassen. An der Wasseruhr müssen die Zählernummer und das Eichjahr deutlich zu erkennen sein.
Nach Ablauf der Eichfrist von sechs Kalenderjahren, ist ein Austausch der Zähler zwingend erforderlich. Wir weisen darauf hin, dass die Kosten für die Erstinstallation bzw. Austausch eines Wasserzählers durch die Grundstückseigentümer zu erbringen sind.
Die Installation der zusätzlichen Wasseruhr sollte möglichst zeitnah den Verbandsgemeindewerken gemeldet werden. Die Abnahme sowie spätere Ablesungen erfolgen durch einen zuständigen Bediensteten der Verbandsgemeindewerke.
Die Ermittlung der Oberflächenwassergebühren bleibt von der neuen Regelung unberührt, wird aber gleichermaßen in den neuen Bescheiden ausgewiesen bzw. festgesetzt. Hierzu ergehen zusätzlich im Laufe des Kalenderjahres 2012 gesonderte Feststellungsbescheide an die Eigentümer gebührenpflichtiger Grundstücke (Objekte).
Diese werden u. a. beinhalten: Eigentümer, Objektlage mit Flurst.-Nr., Grundstücksgröße und Faktor der angeschlossenen Fläche (Abflussbeiwert ABW).
Für das Kalenderjahr 2012 (Jahr des Übergangs) gilt folgende Regelung:
Die Höhe der Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung ergeben sich aus den festgesetzten Beträgen des Kalenderjahres 2011 ./. 10 % (= letztmals festgestellter und hochgerechneter Wasserbrauch des IV. Quartals 2010).
Die Höhe der Gebühren für die Oberflächenwasserbeseitigung entsprechen denen des Kalenderjahres 2011, sofern keine Änderungen eingetreten sind.
Siehe auch aufgeführtes Bescheidmuster.
Wir bitten jetzt schon um Nachsicht, wenn es im Zuge der Umstellungsarbeiten auf das neue Abrechnungssystem zu Unstimmigkeiten gleich welcher Art kommen sollte (z. B. Anschrift, Zahlungsverkehr, sowie Höhe der Festsetzung). Diese Fälle sind umgehend den Verbandsgemeindewerken anzuzeigen.
Die Änderungen im Bereich der Schmutzwassergebühren sollen insgesamt mit weniger Aufwand betrieben werden und mehr Transparenz für den/die Bürger bringen.
Eine entsprechende Satzung über die Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Waldsee wurde bereits am 15.04.2011 im Amtsblatt veröffentlicht und bekanntgegeben.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter Herr Claus (Tel.: 06236/4182-44, E-Mail: r.claus@waldsee.de )
Waldsee, 06.12.2011
Verbandsgemeindewerke Waldsee Abwasserbeseitigung
Änderung der Steuerhebesätze bei der Grundsteuer A und B für das Kalenderjahr 2012
Zum 01.01.2011 ist das 5. Landesgesetz zur Änderung des Finanzausgleichgesetzes in Kraft getreten. Dabei wurden die sog. Nivellierungssätze bei der Grundsteuer A und B erhöht. Diese entsprechen den landesdurchschnittlichen Hebesätzen und kommen bei der Berechnung der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage zur Anwendung. Die Ortsgemeinden sollten allgemein Steuerhebesätze anstreben, die nicht unter den Nivellierungssätzen liegen.
Deshalb werden, durch Beschlussfassung der Ortsgemeinderäte, die Steuerhebesätze für die Ortsgemeinden Waldsee u. Otterstadt mit Wirkung zum 01.01.2012 für die Grundsteuer A auf 285 % und für die Grundsteuer B auf 340 % erhöht.
Die Hebesatzänderung hat zur Folge, dass für das Kalenderjahr 2012 neue Grundsteuerbescheide an die betroffenen Eigentümer-/Eigentümergemeinschaften erlassen werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter Herr Claus (Tel.: 06236/4182-44, E-Mail: r.claus@waldsee.de )
Waldsee, 06.12.2011
Umzug anlässlich des Heimat- u. Karpfenfestes 2011
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
vom diesjährigen Umzug wurde ein kleiner Film gedreht und der Verbandsgemeindeverwaltung zur Veröffentlichung bereitgestellt.
Wenn sie sich den Umzug (noch einmal) anschauen möchte, bitte hier klicken.
Öffnungszeiten Wertstoffhof Waldsee
- Mittwochs 16 - 18 Uhr (Achtung: nur April bis November)
- Samstags 10 - 12 Uhr (Ausnahme: Kerwesamstag )
Öffnungszeiten Wertstoffhof Otterstadt
- Mittwochs 17 - 18 Uhr (Achtung: nur April bis November)
- Samstags 10 - 12 Uhr (Ausnahme: Karpfenfestsamstag, Kerwesamstag)
Gebote und Verbote für Hundehalter bzw. für Hundeführer nach der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Waldsee
Seit 01.01.2007 ist die neue Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Waldsee, angepasst an die Mustergefahrenabwehrverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft getreten.
Hierbei gibt es für die Halter und Führer von Hunden auch viele Dinge zu beachten, auf die wir kurz hinweisen möchten.
- Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 dieser Gefahrenabwehrverordnung müssen Hunde in bebauter Ortslage angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Diese Bestimmungen gelten auch entlang des Rheinhauptdeiches wenn sich Jogger oder auch Pferde nähern. Blindenhunde sind ausgenommen, sofern sie als solche besonders gekennzeichnet sind.
- Gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 3 der Gefahrenabwehrverordnung ist es verboten Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen , sowie sie auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen.
- Auch müssen nach Absatz 3 Halter und Führer von Hunden dafür sorgen , dass die öffentlichen Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht von Hunden, z.B. durch Kot oder Urin, verunreinigt werden. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet. Wir empfehlen daher immer eine Tüte oder ähnliches mitzuführen um Verunreinigungen auch unverzüglich entfernen zu können.
Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet werden. Wir bitten deshalb alle Hundehalter bzw. deren Führer auf die Bestimmungen zu achten um Ordnungswidrigkeitsverfahren zu vermeiden.
Das Einwohnermeldeamt informiert:
Aufgrund der bevorstehenden Urlaubs- und Ferienzeit finden Sie hier alle Infos bezüglich Antragsunterlagen für einen Personalausweis und Reisepass (E-Pass).
Bitte berücksichtigen Sie bei der Antragstellung die entsprechenden Wartezeiten.
Hier geht's zu den Informationen.
Sprechstunde des Seniorenbeirats
Der Seniorenbeirat bietet für alle Seniorinnen und Senioren eine neutrale Sprechstunde an. Sie können uns mit ihren vielfältigen Problemen ansprechen.
Sollten Sie uns nicht persönlich aufsuchen können, ist dies auch schriftlich möglich. Ihr Schreiben werfen Sie einfach in den Briefkasten am Rathaus mit der Aufschrift "Seniorenbeirat"
Es wird nicht immer möglich sein, Auskünfte oder Hilfestellung sofort zu leisten. Wir werden Ihr Problem an die entsprechende Stelle weiterleiten oder Ihnen eine Kontaktadresse vermitteln.
Selbstverständlich werden alle Gespräche vertraulich behandelt.
Der Seniorenbeirat Otterstadt
Ergebnisbekanntmachung der Verbandsgemeinde Waldsee
Landtagswahlen 2011
Straßenreinigung in der Verbandsgemeinde Waldsee ist Bürgerpflicht
In der Verbandsgemeinde Waldsee gibt es für die jeweiligen Ortsgemeinden Otterstadt und Waldsee eine Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen. Diese Satzung entspricht der Mustersatzung für Rheinland-Pfalz. Die Bestimmung sind oft nur sehr schwer zu verstehen, da in dieser Satzung eine Vielzahl von Dingen, bezogen auf die unterschiedlichsten Grundstücke, geregelt sind.
Deshalb nachfolgend eine Aufzählung der wichtigsten Grundsätze:
- Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken sind verpflichtet, die Straße zu reinigen, an die ihre Grundstücke angrenzen. Dies gilt auch für Hinterliegergrundstücke, wenn ein Zugang oder eine Zufahrt zur Straße vorhanden ist.
- Mehrere Reinigungspflichtige sind gemeinsam für die Reinigung verantwortlich.
- Zu reinigen sind an das Grundstück angrenzende Geh- und Radwege, Parkstreifen und die Straße bis zur Straßenmitte, auch wenn das Grundstück durch einen Grünstreifen, Graben o.ä. von der Fahrbahn getrennt ist.
- Das Säubern der Straße umfasst die Beseitigung von Sand, Pflanzenbewuchs und sonstigem Unrat sowie dessen Entsorgung. Das Kehren in Kanäle und Sinkkästen ist unzulässig.
- In der Regel soll die Reinigung samstags erfolgen. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind sofort zu beseitigen.
- Wird im Winter die Benutzung der Gehwege und Fahrbahnen durch Schnee oder Eis erschwert, so ist der Schnee zu räumen und bei Glatteisbildung die Gehwege zu streuen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt wird.
- Oberirdische Vorrichtungen zur Entwässerung oder Brandbekämpfung sind ebenfalls von Unrat, Schnee und Eis freizuhalten.
ORTSGEMEINDE WALDSEE Stadtwerke Schifferstadt
Ab sofort steht den Stromkunden von Waldsee als Ansprechpartner in allen Stromangelegenheiten Herr Harry Tremmel im Rathaus Waldsee, Zimmer E11, zur Verfügung.
Tel.: 06236 / 5777947
Fax: 06236 / 5777945
E-Mail: h.tremmel@sw-schifferstadt.de
Verbandsgemeindewerke Waldsee
Grubenabfuhr im Bereich der Verbandsgemeinde Waldsee;
Änderung der Gebühren und Wechsel des Abfuhrunternehmens ab 01.01.2011
Wir bitten alle Eigentümer / Betreiber von Abwassergruben um Beachtung, dass sich als Ergebnis einer beschränkten Ausschreibung eine Änderung beim Abfuhrunternehmen ergibt.
Ab 01.01.2011 führen ausschließlich die Firmen Süß / HAPEGA in unserem Auftrag die Grubenentleerung durch:
Firma Süß
Laurentiusweg 1
67346 Speyer
Firma HAPEGA
Auestr. 31 67346 Speyer
Wegen Terminvereinbarungen für künftige Leerungen bitte anrufen: 06232-64100
Hinweis: bis 31.12.2010 bleibt die Firma Hauck zuständig!
Mit der Neuausschreibung der Leistung haben sich neue Abwassergebühren ergeben.
Demnach betragen die Gebühren ab 01.01.2011:
- je m 3 angeliefertem Fäkalschlamm bei Anfuhr auf eigene Kosten:
2,30 € (unverändert)
- je m 3 angeliefertem Fäkalschlamm bei Abholung im Auftrag der Verbandsgemeindewerke:
8,25 € (unverändert)
- je pauschale Grubenabfuhr (für Gruben mit einem Fassungsvermögen von weniger als 7 qm):
Neu: 42,00 € (zzgl. 2,30 € pro qm Schmutzwasser)
Alle anderen Abrechnungsmodalitäten bleiben unverändert.
Bei evtl. Rückfragen steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Frau Balbach (Tel.: 06236/4182-32, n.balbach@waldsee.de), gerne zur Verfügung.
Verkauf von privaten Baugrundstücken / Gebäuden / Ackerland / Gartenflächen in Otterstadt und Waldsee
Aufgrund der Nachfrage auf dem Immobilienmarkt erreichen die Verwaltung eine Vielzahl an Bauplatzanfragen von Kaufinteressenten. Die Gemeinde vermarktet zunächst die eigenen Grundstücke, aber viele noch unbebaute Grundstücke befinden sich in Privateigentum. Selbstverständlich dürfen wir aufgrund der datenschutzrechtlichen Vorgaben den Interessenten für private Grundstücke keine Eigentümer nennen. Diese Auskunft ist aber oftmals unbefriedigend, denn gerade für Bürger, die nicht in Waldsee wohnen oder nicht von hier sind, ist es schwer an die Daten der verkaufswilligen Eigentümer zu kommen.
Für die Zukunft möchten wir daher einen bürgerfreundlicheren Weg einschlagen und bieten allen verkaufswilligen Eigentümern an, mit ihren Kontaktdaten in eine Liste mit privaten Grundstücksanbietern aufgenommen zu werden (ohne Angabe eines Verkaufspreises).
Diese Liste beinhaltet Baugrundstücke, Gebäude, Ackerland u. Gartenflächen.
Sollten Interessenten auf unserer Homepage oder auf der Gemeinde direkt nachfragen, würden wir diese Liste ausgeben und könnten somit helfen, einen ersten Kontakt zwischen Verkäufer und Interessenten herzustellen. Die Gemeinde möchte hier keine Makler-Funktion übernehmen, sondern lediglich eine Hilfestellung für beide Seiten geben.
Sollten Sie Interesse an einem o.g. Verkauf und an Aufnahme in unsere Liste der privaten Grundstücksanbieter haben, so setzen Sie sich bitte zwecks Einverständniserklärung mit der zuständigen Sachbearbeitern Frau Balbach (06236/4182-32, n.balbach@waldsee.de ) in Verbindung.
Hier geht's zur Einverständniserklärung...
Infos
Kinderbetreuungsdatenbank Metropolregion Rhein-Neckar
Tierärzte rund um Waldsee:
www.tierarzt-onlinesuche.de
Zahnärzte rund um Waldsee:
www.zahnarztauskunft-deutschland.de
Einführung des Projektes "Notinsel" in der Verbandsgemeinde Waldsee
Verbandsgemeindewerke Abwasserbeseitigung - Rückstau von Abwässern - So schützen Sie sich vor Schäden!
Abfallecke - Informationen rund um die Abfallentsorgung im Rhein-Pfalz-Kreis
Neuanmeldung bzw. Ummeldung zum Anschluss an die Abfallentsorgung
Übersicht Abfallkalender
Sperrmüllbörse
Grundwasserpegelstände Waldsee (2004-2010)
Kfz-Angelegenheiten
zuständige Schornsteinfeger für die Verbandsgemeinde
Um den zuständigen Schornsteinfeger für Ihren Wohnort und Straße zu finden, benutzen Sie bitte den Link und dann den "Suche"-Button auf der rechten Seite!
Breitbandversorgung in der Verbandsgemeinde Waldsee
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