Metropolregion Rhein-Neckar

aus dem Rathaus

 
 
 

 

Ausbau der Ludwigstraße
hier: Beschilderung und Hinweis auf die Parksituation

Die Ludwigstraße ist nun bis zur Haardtstraße und wird bis Anfang der Kalenderwoche 18 auch bis zur Gaststätte "Grüner Baum" fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben sein. Die Beschilderung und Markierung dieser Abschnitte wird ebenfalls noch in der Kalenderwoche 18 erfolgen.

Aufgrund dieser Beschilderung ist das Parken dann nur noch wie folgt erlaubt:

Gehwege:

Auf den Gehwegen ist das Parken nur noch auf den schwarz abgesetzten Flächen erlaubt. Vor der eigenen Grundstücksein- bzw. Ausfahrt darf ebenfalls in der Verlängerung  dieser schwarz abgesetzten Flächen geparkt werden, wenn der Gehweg dort die gleiche Breite aufweist.

Straße:

Auf der Straße wird ein eingeschränktes Halteverbot mit dem Zusatzzeichen "Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt" angeordnet. Das Parken auf der Straße ist deshalb nur auf den dafür markierten Flächen erlaubt. Außerhalb dieser Flächen greift das eingeschränkte Halteverbot. In diesem eingeschränkten Halteverbot ist das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen nicht erlaubt. Es ist jedes Halten bis zu 3 Minuten erlaubt; ohne Bedeutung ist dabei, ob während des Haltvorgangs das Fahrzeug "verlassen" wird.

Kurzeitparkzone

Vor der Apotheke wird wieder eine Kurzzeitparkzone eingerichtet. In dieser Kurzeitparkzone ist das Parken an einem Werktag, dazu gehört auch der Samstag, von 08.00 bis 17.00 Uhr jeweils für eine Stunde erlaubt. Gleiches gilt für den Bereich gegenüber dem Rathaus. Geparkt werden kann auch hier auf den schwarz abgesetzten Flächen auf dem Gehweg.

Parkplatz für Schwerbehinderte

Nördlich der Apotheke wird im weiteren Verlauf der Ludwigstraße auf der Ostseite ein Parkplatz für Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung ausgewiesen. Dieser Parkplatz darf nur von Berechtigten benutzt werden. Berechtigt sind diejenigen Personen die im Besitz eines blauen Parkausweises sind, der mit einem entsprechenden Lichtbild versehen ist. Ein grüner Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes reicht für eine solche Benutzung nicht aus. Auch ein gelber Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen rechtfertigt die Benutzung dieses Parkplatzes nicht.

Johannesstraße bis zur Einmündung Haardtstraße

Ab der Einmündung Johannesstraße bis zur Einmündung Haardtstraße in südlicher Fahrtrichtung (Fahrtrichtung Speyer) war bzw. ist wieder ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283) mit dem Zusatzzeichen "auch auf dem Seitenstreifen" angeordnet. Dies bedeutet, dass an dieser Stelle sowohl auf der Straße als auch auf dem gepflasterten Streifen vor der dortigen Grundstückseinfahrt nicht gehalten und geparkt werden darf. Dieses absolute Halteverbot ist aufgrund der Einsicht von der Haardtstraße in die Ludwigstraße begründet.

Die Verbandsgemeindeverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung und Verständnis für die getroffenen Maßnahmen, um Verwarnungsgelder zu vermeiden. Schon jetzt weisen wir daraufhin, dass unsere Verkehrsüberwachungskraft angehalten ist, die Parkregelungen zu kontrollieren.

Für Rückfragen zu den oben genannten Punkten steht Ihnen Herr Lehmann, Rufnummer: 06236/4182-20, E-Mail: m.lehmann@waldsee.de oder Herr Weigl, Rufnummer: 06236/4182-26, E-Mail: t.weigl@waldsee.de jederzeit gerne zur Verfügung.

- Behördengänge schnell und sicher online erledigen -
Verbandsgemeinde Waldsee startet Online-Bürgerdienste
mit dem neuen Personalausweis

Der Startschuss für die Bereitstellung der Online-Bürgerdienste mit dem neuen Personalausweis in Rheinland-Pfalz ist am 21. November 2012 gefallen. Die Verbandsgemeinde Waldsee bietet Ihren Bürgerinnen und Bürgern mit neuem Personalausweis bzw. elektronischem Aufenthaltstitel nunmehr vielfältige Anwendungsmöglichkeiten für die Online-Ausweisfunktion.

Behördenleistungen können ohne Gang zum Amt vollständig elektronisch abgerufen werden. Hinzu kommt, dass die Bearbeitung durch die medienbruchfreie Weiterleitung an die Fachämter beschleunigt wird. 

Zur bequemen Abwicklung von Verwaltungsleistungen können über den Button "Online Bürgerdienste" (siehe links) sowie über das landesweite kommunale Behördenportal rlpDirekt (www.rlpdirekt.de) die folgenden Dienste online genutzt werden:

  • Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses,
  • Antrag auf Übermittlung einer Meldebescheinigung,
  • Antrag auf Übermittlung einer Aufenthaltsbescheinigung,
  • Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
  • Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre.

Sofern die Antragsteller im Besitz eines neuen Personalausweises mit "eID-Funktionalität" sind und über die technischen Voraussetzungen (Kartenlesegerät) verfügen, können im Rahmen des Online-Antragsverfahrens die zur Identitätsprüfung erforderlichen Daten aus dem Personalausweis ausgelesen und in die Antragsmasken übernommen werden.

Die Bürgerinnen und Bürger sparen Zeit und Geld und können sich darauf verlassen, dass ihre persönlichen Daten auch im Internet sicher sind. Der integrierte Chip ist vom Ausweishersteller signiert, so dass keine Manipulation gespeicherter Daten vorgenommen werden kann. Auch ein unbefugtes Auslesen ist nicht möglich, da dies nur mit dem PIN und mit entsprechendem Berechtigungsnachweis möglich ist. Darüber hinaus findet die Datenübertragung verschlüsselt statt. Authentisierungsmechanismen sollen so ein unautorisiertes Lesen der persönlichen Daten verhindern.

Weitere Informationen zu den Anwendungsmöglichkeiten des neuen Personalausweises finden Sie unter www.personalausweisportal.de.

Bei Fragen helfen Ihnen die Kolleginnen des Einwohnermelde- und Passamts gerne weiter:

Frau Erbach

06236 4182 -24

v.erbach@waldsee.de

Frau Hähnel

06236 4182 -25

s.haehnel@waldsee.de

 

Vorstellung der Planung zum Neubau einer 2-gruppigen Kindertagesstätte
in der Mannheimer Str. 29/31 in Otterstadt

Die nach intensiver Diskussion im Gemeinderat und Abstimmung mit verschiedenen Fachbehörden  durch das beauftragte Planungsbüro Horlacher/Neuhofen ausgearbeitete Planung für o.g. Projekt befindet sich zwischenzeitlich im Genehmigungsverfahren. Es war der ausdrückliche Wunsch des Ortsgemeinderates, die Bevölkerung vor Baubeginn im Frühjahr 2013 über die vorliegende Plankonzeption zu informieren. Es besteht deshalb ab sofort für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Unterlagen bei der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde im Rathaus Waldsee während der üblichen Öffnungszeiten einzusehen. Die zuständigen Mitarbeiter stehen bei Fragen gerne zur Verfügung. Die direkt angrenzenden Nachbarn wurden bereits bei einem eigenen Termin ausführlich informiert.

Hier können Sie die Pläne einsehen.

Allgemeine Informationen zum Ausbau der Ludwigstraße in Waldsee

Der Landesbetrieb Mobilität Speyer wird ab August 2012 den Oberbau der Fahrbahn in der L 543 - Ortsdurchfahrt Waldsee erneuern.

Im Zuge dessen beabsichtigt die Ortsgemeinde Waldsee in enger Abstimmung mit dem LBM Speyer die Erneuerung der Gehwege und eine Neuordnung der Parkflächen auf Gehwegniveau im Ausbaubereich. Die Fahrbahnbreite wird entlang der Ausbaufläche auf 5,50 m zuzüglich beidseitiger Rinnenanlagen von 2x0,30m (Gesamtbreite zwischen den Bordsteinen beträgt somit 6,10 m) reduziert.

Das Ingenieurbüro Krug aus Ludwigshafen hat für die künftige Ortsdurchfahrt folgenden Entwurf zum Planungskonzept erstellt:

(wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich um Planentwürfe und nicht um ein verbindliche Ausführungspläne handelt!)

Hier geht es zu den Ausbauplänen mit künftiger Beschilderung für die einzelnen Bauabschnitte.

Der Ausbau der Ludwigstraße erfolgt in 7 Abschnitten im Zeitraum August 2012 bis Sommer 2013.

Den Übersichtsplan zur gesamten Einteilung der Bauabschnitte sehen sie hier.

Die Konzept zur Beschilderung der einzelnen Bauabschnitte wurden vom Maßnahmenträger, dem LBM Speyer, ausgearbeitet.

Die Grundlagen hierfür bilden die

  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
  • Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen (ZTV-SA)

Die Umsetzung des Konzeptes wird in der Örtlichkeit auf Machbarkeit überprüft und gegebenenfalls angepasst!

Die Anpassung der Verkehrszeichenplanung an die Örtlichkeit erfolgt durch Anordnung der zuständigen Bauaufsicht.

Einteilung der einzelnen Bauabschnitte:

die Übersichts- u. Beschilderungspläne der einzelnen Bauabschnitt sehen sie hier

  1. Bauabschnitt: Einmündung Otterstadt bist zum Kreisel
    • Beginn im August 2012, Bauzeit ca. 3-4 Wochen
    • ca. 1 Woche Vollsperrung, ansonsten Ampelregelung
  2. Bauabschnitt: Kreisel bis vor Einmündung Brünnelweg
    • Beginn im September, Bauzeit ca. 2 Monate
    • Vollsperrung
    • Goethestr. ist Sackgasse
    • Zufahrt Brünnelweg offen
  3. Bauabschnitt: ab Einmündung Brünnelweg bis vor Einmündung Johannesstr.
    • Beginn im November, Bauzeit ca. 2 Monate
    • Vollsperrung
    • Brünnelweg, Grabengasse u. Haardtstraße sind Sackgasse
  4. Bauabschnitt: ab Einmündung Johannesstr. bis vor Einmünd. Altriper Str.
    • Beginn im Januar, Bauzeit ca. 2 Monate
    • Vollsperrung
    • Johannesstr., Breite Str., Schulstr., Akazienstr., Gewerbegasse, Karlstr., u. Schwanenplatz sind Sackgasse
  5. Bauabschnitt: ab Einmündung Altriper Str. bis nach Einmündung Schillerstr.
    • Beginn im Mai, Bauzeit ca. 4 Wochen
    • Vollsperrung
    • Altriper Str., Lutzengasse, Schillerststraße sind Sackgasse
    • Akazienstr./Lutzengasse: beidseitiges Halteverbot Mi.+ Fr. wegen Getränkeanlieferung für Getränke Keller
  6. Bauabschnitt:  ab Einmündung Schillerstr. bis nach Einmündung Mörschstr.
    • Beginn im Juni, Bauzeit ca. Wochen
    • Vollsperrung
    • Akazienstr., Wachtelgasse, Mörschstraße sind Sackgasse
    • Einbahnstraßenregelung für Akazienstraße wird bis Lutzengasse aufgehoben
  7. Bauabschnitt: ab Einmündung Neuhofener Str. bis Rehhütter Str.
    • Beginn im Juli, Bauzeit ca. 4 Wochen
    • Vollsperrung
    • Rehhütter Straße, Franz-Schubert-Str., Lerchenstr., Neuhofener Str. sind Sackgasse
    • Einbahnstraßenregelung für Lerchenstraße wird aufgehoben

 

Umstellung der Schmutzwassergebühren ab dem Kalenderjahr 2012

Die Verbandsgemeindewerke Abwasserbeseitigung werden für das Kalenderjahr 2012 die Kanalbenutzungsgebühren auf ein neues Abrechnungs- bzw. Bescheidsystem umstellen. Dies betrifft im Wesentlichen die Ermittlung die Gebühren für das Schmutzwasser. Das Ablesen der Wasserstände Anfang Oktober und Anfang Januar entfällt.

Die Grundlage der Schmutzwassergebühren bildet der durch den Zweckverband für Wasserversorgung in Schifferstadt einheitlich festgestellte Wasserverbrauch. Die Ablesung wird einmal jährlich im November vorgenommen.

Die Wasserverbrauchsdaten werden den Verbandsgemeindewerken zur Verfügung gestellt, welche künftig als Abrechnungsgrundlagen für das betreffende Jahr dienen.

Die Schmutzwassergebühren errechnen sich dann wie folgt: Jahresfrischwasserverbrauch ./. 10%.

Dieser wird für das betreffende Jahr als Vorausleistung festgesetzt und im darauffolgenden Jahr endgültig abgerechnet.

Besonderheit: Einen Abzug > 10 % (z. B. extrem starke Gartenbewässerung) ist nur dann möglich, wenn dies über eine Zwischenuhr nachgewiesen werden kann. Die Installation der zusätzlichen Wasseruhr ist durch einen zugelassen Fachbetrieb ausführen und bestätigen zu lassen. An der Wasseruhr müssen die Zählernummer und das Eichjahr deutlich zu erkennen sein.

Nach Ablauf der Eichfrist von sechs Kalenderjahren, ist ein Austausch der Zähler zwingend erforderlich. Wir weisen darauf hin, dass die Kosten für die Erstinstallation bzw. Austausch eines Wasserzählers durch die Grundstückseigentümer zu erbringen sind.

Die Installation der zusätzlichen Wasseruhr sollte möglichst zeitnah den Verbandsgemeindewerken gemeldet werden. Die Abnahme sowie spätere Ablesungen erfolgen durch einen zuständigen Bediensteten der Verbandsgemeindewerke.

Die Ermittlung der Oberflächenwassergebühren bleibt von der neuen Regelung unberührt, wird aber gleichermaßen in den neuen Bescheiden ausgewiesen bzw. festgesetzt. Hierzu ergehen zusätzlich im Laufe des Kalenderjahres 2012 gesonderte Feststellungsbescheide an die Eigentümer gebührenpflichtiger Grundstücke (Objekte).

Diese werden u. a. beinhalten: Eigentümer, Objektlage mit Flurst.-Nr., Grundstücksgröße und Faktor der angeschlossenen Fläche (Abflussbeiwert ABW).

Für das Kalenderjahr 2012 (Jahr des Übergangs) gilt folgende Regelung:

Die Höhe der Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung ergeben sich aus den festgesetzten Beträgen des Kalenderjahres 2011 ./. 10 % (= letztmals festgestellter und hochgerechneter Wasserbrauch des IV. Quartals 2010).

Die Höhe der Gebühren für die Oberflächenwasserbeseitigung entsprechen denen des Kalenderjahres 2011, sofern keine Änderungen eingetreten sind.

Siehe auch aufgeführtes Bescheidmuster.

Wir bitten jetzt schon um Nachsicht, wenn es im Zuge der Umstellungsarbeiten auf das neue Abrechnungssystem zu Unstimmigkeiten gleich welcher Art kommen sollte (z. B. Anschrift, Zahlungsverkehr, sowie Höhe der Festsetzung). Diese Fälle sind umgehend den Verbandsgemeindewerken anzuzeigen.

Die Änderungen im Bereich der Schmutzwassergebühren sollen insgesamt mit weniger Aufwand betrieben werden und mehr Transparenz für den/die Bürger bringen.

Eine entsprechende Satzung über die Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Waldsee wurde bereits am 15.04.2011 im Amtsblatt veröffentlicht und bekanntgegeben.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter Herr Claus (Tel.: 06236/4182-44, E-Mail: r.claus@waldsee.de )

Waldsee, 06.12.2011

Verbandsgemeindewerke Waldsee
Abwasserbeseitigung

Änderung der Steuerhebesätze bei der Grundsteuer A und B für das Kalenderjahr 2012

Zum 01.01.2011 ist das 5. Landesgesetz zur Änderung des Finanzausgleichgesetzes in Kraft getreten. Dabei wurden die sog. Nivellierungssätze bei der Grundsteuer A und B erhöht. Diese entsprechen den landesdurchschnittlichen Hebesätzen und kommen bei der Berechnung der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage zur Anwendung. Die Ortsgemeinden sollten allgemein Steuerhebesätze anstreben, die nicht unter den Nivellierungssätzen liegen.

Deshalb werden, durch Beschlussfassung der Ortsgemeinderäte, die Steuerhebesätze für die Ortsgemeinden Waldsee u. Otterstadt mit Wirkung zum 01.01.2012 für die Grundsteuer A auf 285 % und für die Grundsteuer B auf 340 % erhöht.

Die Hebesatzänderung hat zur Folge, dass für das Kalenderjahr 2012 neue Grundsteuerbescheide an die betroffenen Eigentümer-/Eigentümergemeinschaften erlassen werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter Herr Claus (Tel.: 06236/4182-44, E-Mail: r.claus@waldsee.de )

Waldsee, 06.12.2011

Umzug anlässlich des Heimat- u. Karpfenfestes 2011

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

vom diesjährigen Umzug wurde ein kleiner Film gedreht und der Verbandsgemeindeverwaltung zur Veröffentlichung bereitgestellt.

Wenn sie sich den Umzug (noch einmal) anschauen möchte, bitte hier klicken.

Öffnungszeiten Wertstoffhof Waldsee

- Mittwochs    16 - 18 Uhr      (Achtung: nur April bis November)
- Samstags    10 - 12 Uhr      (Ausnahme: Kerwesamstag )

Öffnungszeiten Wertstoffhof Otterstadt

- Mittwochs     17 - 18 Uhr     (Achtung: nur April bis November)
- Samstags     10 - 12 Uhr     (Ausnahme: Karpfenfestsamstag, Kerwesamstag)

Gebote und Verbote für Hundehalter bzw. für Hundeführer nach der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Waldsee

Seit 01.01.2007 ist die neue Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Waldsee, angepasst an die Mustergefahrenabwehrverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft getreten.

Hierbei gibt es für die Halter und Führer von Hunden auch viele Dinge zu beachten, auf die wir kurz hinweisen möchten.

  • Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 dieser Gefahrenabwehrverordnung müssen Hunde in bebauter Ortslage angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Diese Bestimmungen gelten auch entlang des Rheinhauptdeiches wenn sich Jogger oder auch Pferde nähern. Blindenhunde sind ausgenommen, sofern sie als solche besonders gekennzeichnet sind.
  • Gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 3 der Gefahrenabwehrverordnung ist es verboten Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen , sowie sie auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen.
  • Auch müssen nach Absatz 3 Halter und Führer von Hunden dafür sorgen , dass die öffentlichen Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht von Hunden, z.B. durch Kot oder Urin, verunreinigt werden. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet. Wir empfehlen daher immer eine Tüte oder ähnliches mitzuführen um Verunreinigungen auch unverzüglich entfernen zu können.

Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet werden. Wir bitten deshalb alle Hundehalter bzw. deren Führer auf die Bestimmungen zu achten um Ordnungswidrigkeitsverfahren zu vermeiden.

Das Einwohnermeldeamt informiert:

Aufgrund der bevorstehenden Urlaubs- und Ferienzeit finden Sie hier alle Infos bezüglich Antragsunterlagen für einen Personalausweis und  Reisepass (E-Pass).

Bitte berücksichtigen Sie bei der Antragstellung die entsprechenden Wartezeiten.

Hier geht's zu den Informationen.

Sprechstunde des Seniorenbeirats

Der Seniorenbeirat bietet für alle Seniorinnen und Senioren eine neutrale Sprechstunde an. Sie können uns mit ihren vielfältigen Problemen ansprechen.

Sollten Sie uns nicht persönlich aufsuchen können, ist dies auch schriftlich möglich. Ihr Schreiben werfen Sie einfach in den Briefkasten am Rathaus mit der Aufschrift "Seniorenbeirat"
Es wird nicht immer möglich sein, Auskünfte oder Hilfestellung sofort zu leisten. Wir werden Ihr Problem an die entsprechende Stelle weiterleiten oder Ihnen eine Kontaktadresse vermitteln.

Selbstverständlich werden alle Gespräche vertraulich behandelt.

Der Seniorenbeirat Otterstadt

Ergebnisbekanntmachung der Verbandsgemeinde Waldsee

Landtagswahlen 2011

Straßenreinigung in der Verbandsgemeinde Waldsee ist Bürgerpflicht

In der Verbandsgemeinde Waldsee gibt es für die jeweiligen Ortsgemeinden Otterstadt und Waldsee eine Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen. Diese Satzung entspricht der Mustersatzung für Rheinland-Pfalz. Die Bestimmung sind oft nur sehr schwer zu verstehen, da in dieser Satzung eine Vielzahl von Dingen, bezogen auf die unterschiedlichsten Grundstücke, geregelt sind.

Deshalb nachfolgend eine Aufzählung der wichtigsten Grundsätze:

  • Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken sind verpflichtet, die Straße zu reinigen, an die ihre Grundstücke angrenzen. Dies gilt auch für Hinterliegergrundstücke, wenn ein Zugang oder eine Zufahrt zur Straße vorhanden ist.
  • Mehrere Reinigungspflichtige sind gemeinsam für die Reinigung verantwortlich.
  • Zu reinigen sind an das Grundstück angrenzende Geh- und Radwege, Parkstreifen und die Straße bis zur Straßenmitte, auch wenn das Grundstück durch einen Grünstreifen, Graben o.ä. von der Fahrbahn getrennt ist.
  • Das Säubern der Straße umfasst die Beseitigung von Sand, Pflanzenbewuchs und sonstigem Unrat sowie dessen Entsorgung. Das Kehren in Kanäle und Sinkkästen ist unzulässig.
  • In der Regel soll die Reinigung samstags erfolgen. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind sofort zu beseitigen.
  • Wird im Winter die Benutzung der Gehwege und Fahrbahnen durch Schnee oder Eis erschwert, so ist der Schnee zu räumen und bei Glatteisbildung die Gehwege zu streuen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt wird.
  • Oberirdische Vorrichtungen zur Entwässerung oder Brandbekämpfung sind ebenfalls von Unrat, Schnee und Eis freizuhalten.

ORTSGEMEINDE WALDSEE
Stadtwerke Schifferstadt

Ab sofort steht den Stromkunden von Waldsee als Ansprechpartner in allen Stromangelegenheiten Herr Harry Tremmel im Rathaus Waldsee, Zimmer E11, zur Verfügung.

Tel.:       06236 / 5777947
Fax:        06236 / 5777945
E-Mail:    h.tremmel@sw-schifferstadt.de

Verbandsgemeindewerke Waldsee
Grubenabfuhr im Bereich der Verbandsgemeinde Waldsee;

Änderung der Gebühren und Wechsel des Abfuhrunternehmens ab 01.01.2011

Wir bitten alle Eigentümer / Betreiber von Abwassergruben um Beachtung, dass sich als Ergebnis einer beschränkten Ausschreibung eine Änderung beim Abfuhrunternehmen ergibt.

Ab 01.01.2011 führen ausschließlich die Firmen Süß / HAPEGA in unserem Auftrag die Grubenentleerung durch:

Firma Süß
Laurentiusweg 1
67346 Speyer

Firma HAPEGA
Auestr. 31
67346 Speyer

Wegen Terminvereinbarungen für künftige Leerungen bitte anrufen:   06232-64100

Hinweis:  bis  31.12.2010 bleibt die Firma Hauck zuständig!

Mit der Neuausschreibung der Leistung haben sich neue  Abwassergebühren ergeben.

Demnach betragen die Gebühren ab 01.01.2011:

  • je m 3 angeliefertem Fäkalschlamm bei Anfuhr auf eigene Kosten:
    2,30 €
    (unverändert)
  • je m 3 angeliefertem Fäkalschlamm bei Abholung im Auftrag der Verbandsgemeindewerke:
    8,25 € (unverändert)
  • je pauschale Grubenabfuhr (für Gruben mit einem Fassungsvermögen von weniger als 7 qm):
    Neu: 42,00 € (zzgl. 2,30 € pro qm Schmutzwasser)

Alle anderen Abrechnungsmodalitäten bleiben unverändert.

Bei evtl. Rückfragen steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Frau Balbach (Tel.: 06236/4182-32, n.balbach@waldsee.de),  gerne zur Verfügung.

Verkauf von privaten Baugrundstücken / Gebäuden / Ackerland / Gartenflächen in Otterstadt und Waldsee

Aufgrund der Nachfrage auf dem Immobilienmarkt erreichen die Verwaltung eine Vielzahl an Bauplatzanfragen von Kaufinteressenten. Die Gemeinde vermarktet zunächst die eigenen Grundstücke, aber viele noch unbebaute Grundstücke befinden sich in Privateigentum. Selbstverständlich dürfen wir aufgrund der datenschutzrechtlichen Vorgaben den Interessenten für private Grundstücke keine Eigentümer nennen. Diese Auskunft ist aber oftmals unbefriedigend, denn gerade für Bürger, die nicht in Waldsee wohnen oder nicht von hier sind, ist es schwer an die Daten der verkaufswilligen Eigentümer zu kommen.

Für die Zukunft möchten wir daher einen bürgerfreundlicheren Weg einschlagen und bieten allen verkaufswilligen Eigentümern an, mit ihren Kontaktdaten in eine Liste mit privaten Grundstücksanbietern aufgenommen zu werden (ohne Angabe eines Verkaufspreises).

Diese Liste beinhaltet Baugrundstücke, Gebäude, Ackerland u. Gartenflächen.

Sollten Interessenten auf unserer Homepage oder auf der Gemeinde direkt nachfragen, würden wir diese Liste ausgeben und könnten somit helfen, einen ersten Kontakt zwischen Verkäufer und Interessenten herzustellen. Die Gemeinde möchte hier keine Makler-Funktion übernehmen, sondern lediglich eine Hilfestellung für beide Seiten geben.

Sollten Sie Interesse an einem o.g. Verkauf und an Aufnahme in unsere Liste der privaten Grundstücksanbieter haben, so setzen Sie sich bitte zwecks Einverständniserklärung mit der zuständigen Sachbearbeitern Frau Balbach (06236/4182-32, n.balbach@waldsee.de ) in Verbindung.

Hier geht's zur Einverständniserklärung...

Infos

Kinderbetreuungsdatenbank Metropolregion Rhein-Neckar

Tierärzte rund um Waldsee:
www.tierarzt-onlinesuche.de

Zahnärzte rund um Waldsee:
www.zahnarztauskunft-deutschland.de

Einführung des Projektes "Notinsel" in der Verbandsgemeinde Waldsee

Verbandsgemeindewerke Abwasserbeseitigung - Rückstau von Abwässern - So schützen Sie sich vor Schäden!

Abfallecke - Informationen rund um die Abfallentsorgung im Rhein-Pfalz-Kreis

Neuanmeldung bzw. Ummeldung zum Anschluss an die Abfallentsorgung

Übersicht Abfallkalender

Sperrmüllbörse

Grundwasserpegelstände Waldsee (2004-2010)

Kfz-Angelegenheiten

zuständige Schornsteinfeger für die Verbandsgemeinde
Um den zuständigen Schornsteinfeger für Ihren Wohnort und Straße zu finden, benutzen Sie bitte den Link und dann den "Suche"-Button auf der rechten Seite!

Breitbandversorgung in der Verbandsgemeinde Waldsee

20.06.

Spielenachmittag für Senioren
AWO Altes Rathaus
Waldsee

20.06.

Seniorennachmittag m. Schafkopfturnier
AWO Remigiushaus
Otterstadt

21.06.

Tie-Break Turnier um Wanderpokal
Tennisverein 07 Vereinsgelände
Otterstadt

22.06.

Blaue Flagge
Jachtclub Otterstadt Vereinsgelände
Otterstadt

22.06.

Tie-Break Turnier um Wanderpokal
Tennisverein 07 Vereinsgelände
Otterstadt

23.06.

Blaue Flagge
Jachtclub Otterstadt Vereinsgelände
Otterstadt

23.06.

Tie-Break Turnier um Wanderpokal Ende der Medenrunde / Medenabschluss
Tennisverein 07 Vereinsgelände
Otterstadt

24.06.

Johannesgottesdienst am Flurkapellchen
Prot. Kirchengem.
Waldsee

24.06.

Johannisgottesdienst
Prot. Kirche Flurkapelle
Otterstadt

25.06.

Seniorenbeirat Waldsee
Seniorenbeirat Waldsee Altes Rathaus
Waldsee

26.06.

Gedächtnistraining
ev. Kirchengemeinde Ev. Gemeindehaus
Waldsee

27.06.

Gedächtnistraining 60 +
AWO Altes Rathaus
Waldsee

28.06.

Boule Turnier (Pétanque)
TG Vereinsgelände
Waldsee

28.06.-30.06.

Beachball-Turnier
TG Vereinsgelände
Waldsee

28.06.-30.06.

Kreuzgangfestspiele
CDU Fahrt nach Feuchtwangen
Waldsee

29./30.06.

Hafenfest
Segelgemeinschaft Vereinsgelände
Waldsee

29.06.

Biergartenfest mit Handkäse mit Musik
Hundefreunde Vereinsgelände
Waldsee

29.06.

Boule - Turnier
CDU Rüdigerstraße
Otterstadt

30.06.

Radtourzum Rehbachfest
PWV Neuhofen
Waldsee

01.07.

Schwimmen m. Warmbadetag u. Gymnastik
AWO Hallenbad Römerberg
Otterstadt

 
   
 

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